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BFH, 04.02.1992 - VII K 13/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bewertung befruchteter Blüten als "Blüten" im Sinne einer zolltariflichen Einreihung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.11.1991 - VII K 5/91
Verbindliche Zolltarifauskunft für Blüten
Auszug aus BFH, 04.02.1992 - VII K 13/91
Der Senat hat in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 26. November 1991 VII K 5/91 (BFH/NV 1992, 355, zolltarifliche Einreihung von Waren des Blumenhandels - Banksien usw. - als "Blüten") entschieden, daß auch bestäubte (befruchtete) Blüten weiterhin "Blüten" im botanischen Sinne bleiben und daß die danach sich ergebende zolltarifliche Einreihung, begründet mit dem Hinweis auf botanische Untersuchungsergebnisse, auch in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden ist.Auf eine besondere "Zierwirkung" der Blüten stellt der Zolltarif bei "anderen" Blumen / Blüten nicht ab (Senat in VII K 5/91); ob die Waren eine solche Wirkung haben, ist sonach nicht maßgebend.
- BFH, 07.11.1989 - VII K 12/89
Auszug aus BFH, 04.02.1992 - VII K 13/91
Die angefochtenen Aufhebungsverfügungen wären nicht rechtens, wenn der für die Aufhebung in Anspruch genommene Grund unzutreffender Einreihung nicht vorläge (Senats-Urteil vom 7. November 1989 VII K 12-13/89, BFH/NV 1990, 540).